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VORLAGE 1: Anschreiben an unentschlossene Miteigentümer (Überzeugung)
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Betreff: Unser gemeinsames Dach: Energiekosten senken & PV-Anlage für unsere WEG

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,
liebe Miteigentümer,

sicherlich haben Sie auch die Debatten über steigende Energiekosten und Netzentgelte verfolgt. Unser Gebäude [Straße] hat ein hervorragendes, ungenutztes Potenzial: Unser Dach!

Dank der gesetzlichen Vereinfachungen im Jahr 2026 (Stichwort: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) können wir den Strom vom eigenen Dach nun absolut unbürokratisch direkt in unseren Wohnungen nutzen – ohne dass die WEG zum gewerblichen Stromverkäufer werden muss.

Warum sollten wir das jetzt gemeinsam angehen?
1. Stromkosten senken: Der Solarstrom vom eigenen Dach kostet uns umgerechnet nur ca. 8-12 Cent pro kWh (gegenüber ca. 35-40 Cent vom Netzbetreiber).
2. Wertsteigerung unserer Wohnungen: Ein Gebäude mit zukunftssicherer Energieversorgung ist am Markt deutlich attraktiver und wertvoller.
3. Attraktive KfW-Förderprogramme sichern uns aktuell bis zu 20% Direktzuschuss.

Ich habe bereits einen rechtssicheren Entwurf für einen Musterbeschluss sowie einen ersten Wirtschaftlichkeits-Check vorbereitet. Lassen Sie uns die Eignung unseres Hauses auf der kommenden Eigentümerversammlung besprechen!

Ich freue mich über kurzes Feedback, ob Sie generell offen für dieses Thema sind.

Herzliche Grüße,
[Ihr Name]


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VORLAGE 2: Offizielle Anfrage an die Hausverwaltung (Aufnahme in Tagesordnung)
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Betreff: Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes (TOP) zur kommenden Eigentümerversammlung (ETV) - PV-Anlage

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Verwalters],

als Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft [Name der WEG, Anschrift] beantrage ich hiermit formgemäß und fristgerecht, folgenden Tagesordnungspunkt (TOP) auf die Tagesordnung der kommenden ordentlichen Eigentümerversammlung zu setzen:

Tagesordnungspunkt: "Beschlussfassung über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage auf dem Gemeinschaftsdach im Wege der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV)."

Begründung:
Gemäß § 20 Abs. 1 WEG haben Wohnungseigentümer das Recht auf angemessene bauliche Veränderungen. Durch die Novellen des Energiewirtschaftsgesetzes (insbes. § 42b EnWG) ist der Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage ohne steuerliche Risiken und mit minimalem bürokratischen Aufwand für die Verwaltung umsetzbar geworden.

Ich bitte Sie, dem Einladungsschreiben die anliegenden Dokumente (Musterbeschlussentwurf sowie das erste unverbindliche Richtangebot) beizufügen, damit sich alle Eigentümer vorab ein Bild machen können.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie die Aufnahme des Tagesordnungspunktes kurz schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
